Berücksichtigen Sie bereits die Mehrwertsteuererhöhung (NL) im Jahr 2025?

Was für ein seltsames Thema für uns, oder nicht? Aber wir möchten trotzdem kurz darauf eingehen, da es viele Pferdehalter betreffen wird. Ab dem 1. Januar 2025 wird nämlich der ermäßigte Mehrwertsteuersatz (9%) auf landwirtschaftliche Produkte, die nicht als Lebensmittel für Menschen dienen, abgeschafft. In den Medien wird darüber kaum gesprochen, aber für uns als Pferdehalter bedeutet dies ab dem 1. Januar 2025 eine erhebliche Erhöhung! In diesem Artikel möchten wir euch daher auf die bevorstehende Änderung hinweisen.

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11 Juni '24 1 Min Lesezeit

Derzeit noch ein niedriger Mehrwertsteuersatz

Derzeit gilt noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz für landwirtschaftliche Produkte, was bedeutet, dass Einstreu, Raufutter, Kraftfutter und Ergänzungsmittel für Pferde einen Mehrwertsteuersatz von 9% haben. Aber das wird sich leider in den Niederlanden ändern!

Anstieg um 12%!

Alles Raufutter, alles Kraftfutter, alle Einstreu und auch alle Ergänzungsmittel werden einen Anstieg von 12% erfahren! Derzeit liegt der Mehrwertsteuersatz für diese Produkte bei 9%, aber ab dem 1. Januar 2025 wird dieser Satz auf 21% steigen. Die Haltung von Pferden wird dadurch erheblich teurer werden. Und als Nicht-Pferdehalter denken Sie vielleicht, das betrifft mich nicht. Aber die Produktionskosten von Lebensmitteln werden dadurch ebenfalls stark steigen, sodass wir diese Mehrwertsteuererhöhung auch im Supermarkt bemerken werden! Es ist also nicht nur so, dass unser Pferdefutter teurer wird, auch unsere eigenen Lebensmittel werden erheblich im Preis steigen!

Neue Regelung gilt nur in den Niederlanden

Leider für uns Niederländer, aber es ist keine europäische Regelung. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf landwirtschaftliche Produkte von 9 auf 21% gilt nur in den Niederlanden. Besonders in Grenzgebieten wird dies zu Problemen führen, da landwirtschaftliche Produkte über die Grenze weiterhin mit dem niedrigen Mehrwertsteuersatz angeboten werden dürfen. Es hat keinen Sinn, sie dann im Ausland zu bestellen, denn gemäß europäischer Gesetzgebung muss dann dennoch der niederländische Mehrwertsteuersatz erhoben werden. Wenn Sie beispielsweise etwas in Deutschland bestellen, muss der deutsche Onlineshop für die Lieferung nach den Niederlanden den niederländischen Mehrwertsteuersatz anwenden.

Ab dem 1. Januar 2025 höhere Preise

Diese neue Gesetzgebung in den Niederlanden bedeutet, dass die Preise ab dem 1. Januar 2025 erheblich steigen werden. Auch bei uns werden (leider) die Preise steigen, nicht weil wir dadurch mehr verdienen, sondern weil auch wir den neuen Mehrwertsteuersatz auf die Ergänzungsmittel anwenden müssen. Wenn Sie die Möglichkeit haben, legen Sie sich im Dezember einen zusätzlichen Vorrat an Heu, Einstreu, Kraftfutter und Ergänzungsmitteln an!

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